Am 26.07.2017 ist das GwG in Kraft getreten und wurde zuletzt am 12.12.2019 überarbeitet. Wesentliche Änderungen gelten seit 01.01.2020. Insbesondere obliegt den Verpflichteten grundsätzlich die Einführung eines Risikomanagements, die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden sowie die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Außerdem müssen bestimmte Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden.
Als Verpflichteter müssen Sie ein Risikomanagement einführen, dass Sie vor potentieller Geldwäsche schützt (Geldwäscheprävention). Im aktuellen GwG § 5 ist das Thema Risikoanalyse beschrieben.
Verpflichtete müssen Folgendes tun:
Dieses Webinar soll Sie bei der Erstellung einer geeigneten Risikoanalyse unterstützen und wertvolle Tipps und Hintergrundinformationen liefern.
Mittwoch, 08.03.2023 - 14:00 Uhr
Änderungen beim Geldwäschegesetz: VOTUM und AfW stellen überarbeitete Hilfestellungen zur Verfügung:
https://www.votum-verband.de/aktuelles/aenderungen-beim-Geldwaeschegesetz/