Widerruf von Lebens-/Rentenversicherungen

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Sind Ihre Kunden ebenfalls mit Ihrer Lebensversicherung unzufrieden?

Ihre Kunden möchten am liebsten das Geld rausholen?

Kein Problem! Wir holen sogar MEHR Geld aus dem Vertrag!
Anwaltshonorar nur im Erfolgsfall. Keine Vorauszahlung. Kein Risko.


Unfassbar: Experten erzielen Durchbruch beim Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen!

Experten wie Prof. Dr. Philipp Schade und RA Stefan Seehofer führen Sie zum Erfolg!



  • Initiative LV-Widerruf schafft scheinbar Unmögliches
  • Aus kompliziert und langwierig wird einfach und lukrativ
  • Viel mehr Betroffene als beim Dieselskandal
  • Hohe Entschädigungen für Verträge mit Beginn zwischen 1991 und 2007

  • Prozessfinanzierung ebenfalls möglich
  • Anerkanntes Gutachten zur Entschädigungshöhe
  • Sofortprovision für den Vertrieb, gleich zu Beginn
  • Sie kopieren nur die Police, den Rest machen unsere Anwälte

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Bereits für unsere Kunden eingeforderter Mehrwert:


11.246.711 Euro


Seit dem Jahr 2014 existieren immer mehr Urteile des Bundesgerichtshofs,
welche die Rechte der Verbraucher massiv stärken.
Eine einzigartige Chance für Sie, mehr aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung herauszuholen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung noch läuft,
gekündigt ist oder bereits ausgelaufen ist.


Darum haben Ihre Kunden Anrecht auf mehr Geld!


Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

In den Jahren 1991 bis 2007 wurden Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Solche Verträge dürfen rückabgewickelt werden. Da das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men mit Ihrem Geld arbeiten konnte, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung.

Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 29.07.2015 nochmals, dass Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 geschlossen wurden, auch noch Jahre später widersprochen werden kann.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Widerspruchsbelehrung unwirksam war, was erfahrungsgemäß bei der überwiegenden Anzahl der Lebensversicherungen auch der Fall ist


Drei Schritte zum Erfolg


1. Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Partneranwälte erstellen kostenfrei eine Ersteinschätzung nach aktueller BGH-Rechtsprechung

2. Vertrag widerrufen

Wenn durch unsere Partner festgestellt wurde, dass der Vertrag fehlerhaft war und widerrufen werden kann, gibt es mehrere Möglichkeiten, die mit Ihnen zusammen erörtert werden.

3. Mehrertrag erhalten

Sobald der Vertrag erfolgreich widerrufen werden konnte, erhält der Kunde den erwirkten Mehrertrag aus seiner Police. Je nach Fall und Versicherungsgesellschaft kann das dauern – darum gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorab durch unsere Partneranwälte – abhängig vom Kundenwunsch – kündigen zu lassen. Der Rückkaufswert der Police wird dann, über den beauftragten Anwalt an den Kunden ausbezahlt.


Unsere Servicepartner

Wir arbeiten ausschließlich mit staatlich anerkannten Rechtsdienstleistern und Kanzleien zusammen!



LV-Widerruf-Sprechstunde

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Jeden Donnerstag,
09:00 Uhr

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Kontakt

Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit?

Anrufen unter Tel. 08671 9641-10
oder E-Mail an maklerbetreuung@dgfrp.de

Zuständig für LV-Widerruf bei der DGFRP:
Frau van der Pütten, 08671 9641-60, rueckabwicklung@dgfrp.de