Hier bieten wir aktuelle Fachthemen, die für Sie als Partner wichtig sind.
Neben vielen anderen Berufssparten ist auch die komplette Finanz- und Versicherungswirtschaft vom Geldwäsche-Gesetz GWG betroffen.
Unternehmen, die vom Geldwäschegesetz verpflichtet werden, müssen die Anforderungen des Gesetzes zügig erfüllen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Schulung – auch von Mitarbeitern - zu richten, um im Falle eines Verdachts der Geldwäsche effektiv den Meldepflichten gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nachzukommen.
Eine Aufstellung der durch das GWG Verpflichteten findet sich in § 2 Abs. 1 GWG: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__2.html
Info der Regierung Niederbayern
Bitte erledigen Sie daher zeitnah, sofern nicht bereits geschehen, die Schulung, die Sie in Quixx unter Hilfe > Geldwäscheschulung finden (für Ihre Mitarbeiter unter Hilfe > Geldschwäscheschulung Mitarbeiter).
Die Bearbeitungszeit für die Schulungssoftware (Abschlusstest incl. Lern-Einheiten) beträgt für die Folgeschulung ca. 30 Minuten und für die Basisschulung / Erstschulung ca. 2 Stunden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Bearbeitung jederzeit zu unterbrechen. Verwenden Sie dazu bitte den Firefox-Browser. Im Internet-Explorer kann es zu Problemen kommen!
Der aktuelle Stand wird automatisch gespeichert, so dass Sie innerhalb von 14 Tagen an der gleichen Stelle weiterarbeiten können (insofern der Internet-Cache nicht gelöscht wird). Der Abschlusstest kann beliebig oft wiederholt werden.
Am Ende des Abschlußtests erhalten Sie - wenn mind. 70 % der Fragen richtig beantwortet wurden - ein Zertifikat, welches Sie nachfolgend bei sich abspeichern/zu Ihren Unterlagen nehmen.
Nach erfolgreichem Abschluß erfolgt eine automatische Meldung an das Quixx, dass Sie den Test bestanden haben.
Anhand der roten bzw. grünen Punkte (rechts oben) in Ihrer Quixx-Startmaske können Sie dann nachvollziehen, ob die Geldwäscheschulung für das laufende Jahr erfolgreich hinterlegt wurde. Falls dies NICHT der Fall sein sollte, senden Sie Ihr Zertifikat bitte per E-Mail an: maklerbetreuung@dgfrp.de oder per Ticket an die 10 Maklerbetreuung.
Bitte beachten Sie, dass mit der Abrechnung zum 15.04.2019 ohne diese Geldwäscheschulung mit positiven Abschlußtest leider keine Courtage mehr ausbezahlt werden kann.
WICHTIGER HINWEIS:
Machen Sie die Geldwäscheschulung am besten mit Firefox. Damit der Zertifikatausdruck funktioniert, müssen vor Beginn der GwG die Caches gelöscht werden und der Pop up Blocker deaktiviert werden. Dies geschieht in den Browsereinstellungen:
Extras > Einstellungen > Datenschutz + Sicherheit > Cookies und Websitedaten > Daten verwalten > Alle löschen
und
Extras > Einstellungen > Datenschutz + Sicherheit > Pop-up Fenster blockieren, hier den Haken raus nehmen
Jetzt erst die Schulung beginnen.
05.01.2018
Mit dem Legal Entity Identifier (kurz LEI) wurde ein Identifikationscode für juristische Personen eingeführt. Da Banken den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere ab dem 03.01.2018 detaillierter melden müssen, wird ab diesem Datum der LEI verpflichtend.
Was es hierbei alles zu wissen gibt, hat die FFB in einem Merkblatt zusammengefasst:
FFB - Meldewesen unter MiFID II mit LEI
Und hier die aktuelle Information von Moventum:
03.01.2018
Viele kleine Makler verwenden Mailadressen bei T-Online, GMX, Web.de, etc. Das passt zwar in den gesetzlichen Rahmen, wobei eine professionelle Positionierung in der Kundenwahrnehmung schwierig wird. Besser wäre auf jeden Fall eine eigene, individuelle Mailadresse zum Beispiel mit Firmenname. Problematisch und leider oft vernachlässigt werden die Themen wie Datenschutz und Aufbewahrungspflicht. Wussten Sie, dass geschäftliche Mails 6 Jahre aufbewahrt - sprich revisionssicher gespeichert - werden müssen?
Hier ein guter Leitfaden von eBusinessLotse, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: